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Web-Erfahrungsaustausch "Neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 – Risikobeurteilung"
Sichere Maschinen sind auch unter der Neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 Pflicht. Die neue Maschinenverordnung ist die Nachfolgerin der „alten“ Maschinenrichtline und ab dem 20. Januar 2027 für die Vermarktung von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraumes anzuwenden.
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Sichere Maschinen sind auch unter der Neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 Pflicht. Die neue Maschinenverordnung ist die Nachfolgerin der „alten“ Maschinenrichtline und ab dem 20. Januar 2027 für die Vermarktung von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraumes anzuwenden.
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Gibt es noch den sog. „Dokumentationsverantwortlichen“, der in der Konformitätserklärung bisher zu benennen ist? Ist die digitale Betriebsanleitung erlaubt oder muss die Betriebsanleitung weiterhin in Papierform geliefert werden?
Diesen Fragestellungen will der VDMA Bayern gemeinsam mit seinen Mitgliedern nachgehen, um mögliche Lösungsansätze zu diskutieren.
Wir laden Sie zu dieser online Veranstaltung am 1. April 2025 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr ein und freuen uns auf eine spannende Diskussion mit Ihnen.
Die Veranstaltung ist ausschließlich für VDMA-Mitgliedsfirmen und für diese kostenfrei.
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Wir speichern und verarbeiten Ihre zuvor angegebenen personenbezogenen Daten zur Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung. Dies schließt ein, dass bei der Veranstaltung zur Dokumentation der Teilnahme eine Teilnehmerliste ausliegt, auf der Ihr Name und die Firma, für die Sie tätig sind, aufgeführt sind. Eine weitere Weitergabe Ihrer Daten an Dritte (etwa Dozenten oder Mitveranstalter) erfolgt nur, soweit es zur ordnungsgemäßen Veranstaltungsdurchführung erforderlich ist.
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Wenn Sie hierzu Fragen haben oder der Datenverarbeitung widersprechen, wenden Sie sich bitte an Patrizia Stalla, [email protected], 089 / 27 82 87 30.
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Agenda
Di. 01.04.25