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Follow-up zur EU-Omnibusverordnung

Plätze frei
Kostenlose Veranstaltung

Die EU-Kommission plant mit der Omnibusverordnung eine Vereinfachung der ESG-Vorschriften. Dieses Follow-up liefert den aktuellen Stand und zeigt, welche Entlastungen für Unternehmen möglich sind.

Plätze frei
Kostenlose Veranstaltung
Fr. 12.12.25 10:00 - 11:30 Uhr
Veranstaltungssprache
  • Deutsch

Die EU-Kommission plant mit der Omnibusverordnung eine Vereinfachung der ESG-Vorschriften. Dieses Follow-up liefert den aktuellen Stand und zeigt, welche Entlastungen für Unternehmen möglich sind.

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Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission den ersten Omnibus-Vorschlag, den sogenannten Nachhaltigkeitsomnibus. Damit reagiert sie auf die zunehmende Belastung der Wirtschaft und stärkt zugleich die Wettbewerbsfähigkeit.

Die Omnibusverordnung ist ein selten genutztes EU-Instrument, mit dem mehrere Rechtsakte in einem einzigen Verfahren zusammengeführt und überarbeitet werden können. Betroffen sind unter anderem:
  • die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht (CS3D)
  • die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
  • die EU-Taxonomie-Verordnung
  • die Verordnung zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Bereits Ende April 2025 wurde der „Stop-the-clock“-Vorschlag verabschiedet: Die Umsetzung der CSRD für die zweite Welle betroffener Unternehmen wird um zwei Jahre verschoben, die der CS3D um ein Jahr. Die Änderungen sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die zentrale Frage bleibt: Welche konkreten inhaltlichen Anpassungen erfolgen in den Rechtsakten – und in welchem Umfang müssen Unternehmen diese umsetzen? Ein Schwerpunkt der Kommission liegt auf der deutlichen Anhebung der Schwellenwerte bei CSRD und CS3D, insbesondere hinsichtlich der Mitarbeiterzahl, um die Zahl direkt betroffener Unternehmen zu reduzieren. Weitere inhaltliche Änderungen werden derzeit diskutiert.

Was erwartet Sie im virtuellen Erfahrungsaustausch?
  • Aktueller Stand des Omnibusverfahrens
  • Exkurs zur EUDR und zum deutschen Lieferkettengesetz (LkSG)
  • Einschätzung der Auswirkungen auf den Maschinen- und Anlagenbau
  • Gelegenheit zum Austausch mit Fachkolleginnen und -kollegen sowie unseren Referentinnen und Referenten

Zielgruppe:
Der Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit und Geschäftsführung.

Moderation:
Kevin Löpke, ProduktionNRW

Teilnahme:
Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis zum 10.12.2025 an.
Sollten Sie trotz Anmeldung verhindert sein, freuen wir uns über eine kurze Nachricht.

Veranstalter
Die Veranstaltung wird von ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Agenda

Fr. 12.12.25

1.  Begrüßung & Einführung

Kevin Löpke, Referent, ProduktionNRW

2.  Follow-up: Stand des Omnibus-Verfahrens

Frederike Krebs, Referentin, VDMA European Office
Judith Herzog-Kuballa, Teamleitung Nachhaltigkeit, VDMA Umwelt & Nachhaltigkeit

3.  Erfahrungsaustausch

Offene Runde mit allen Teilnehmenden

4.  Abschluss & Ausblick

Kevin Löpke

Seien Sie dabei!

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