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Maschinen sind in Norwegen sehr gefragt und es überrascht daher nicht, dass Deutschland der wichtigste Maschinenimporteur ist. Doch welche Meldungen sind erforderlich, bevor Mitarbeitende nach Norwegen reisen können?
In der VDMA-Umfrage „Meldepflichten in Europa“ berichten VDMA-Mitglieder von ihren Erfahrungen und Herausforderungen mit Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa.
Die Schweiz gilt als attraktiver Arbeitsort, doch die Melde- und Bewilligungsverfahren für Arbeitseinsätze sind komplex und von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Zahlreiche Kontrollen werden durchgeführt.
Langfristige Montageprojekte im Vereinigten Königreich lassen sich nur mit dem Fachkräftevisum umsetzen. Durch die jüngsten Verschärfungen bei Gehalts- und Qualifikationsanforderungen sind viele technische Berufe ausgeschlossen.
Der Rat hat sein Verhandlungsmandat zur eDeclaration angenommen. Dies ist ein erster Schritt zu weniger Bürokratie im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.
Die EU-Kommission hat eine Binnenmarktstrategie vorgelegt und konzentriert sich darin auf die Beseitigung der 10 schädlichsten Hindernisse, darunter auch die Hemmnisse der Arbeitnehmerentsendung.
Seit dem 17. März 2025 wird das Meldeverfahren für entsandte Mitarbeitende in die Schweiz ausschließlich über das Portal EasyGov abgewickelt. Die bisherige Anwendung für die Meldung von Kurzaufenthalten wurde am 14. März 2025 deaktiviert.
Die „Electronic Travel Authorization“ (ETA) für das Vereinigte Königreich wurde seit April 2025 auf zahlreiche europäische Länder erweitert.
Praxistipps zu den Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Italien und über den im Oktober 2024 eingeführten Baustellenführerschein. Online-Veranstaltung in Kooperation mit der Deutsch-Italienischen Handelskammer am 27. März 2025.