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Ein Urteil des EUG gibt einen interessanten Einblick in neuartige Ermittlungsmethoden der Kommission gegen börsennotierte Unternehmen und Kartellrechtsverstöße in der Öffentlichkeit.
Fehler bei der Zuweisung exklusiver Vertriebsgebiete können die Freistellung des Exklusivvertriebs gefährden, urteilt der EUGH. Unternehmen sollten Ihre Vertriebsverträge überprüfen.
Abwerbeverbote sind seit längerem im Visier der Kartellbehörden. Nun hat die europäische Kommission erstmals empfindliche Bußgelder verhangen.
Gesetzliche Anforderungen zu Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft stellen Unternehmen vor Umsetzungsschwierigkeiten, aber auch diese bilden keine Ausnahme vom Kartellverbot.
Haften Geschäftsführer für Kartellbußen, die dem Unternehmen auferlegt werden? Diese Frage muss nun der EUGH beantworten.