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Auf der Messe in Singapore wird es wie bei den ITMAs in Europa und der ITMA ASIA + CITME ein IPR-Büro geben. Erfolgreiches Einschreiten gegen Plagiate erfordert Eigentumsrechte und gute Vorbereitung.
Fehler bei der Zuweisung exklusiver Vertriebsgebiete können die Freistellung des Exklusivvertriebs gefährden, urteilt der EUGH. Unternehmen sollten Ihre Vertriebsverträge überprüfen.
Die Nutzung öffentlich zugänglicher Telefonnummern zur Werbung fällt nicht unter den DSGVO-Erlaubnistatbestand der Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht eine zumindest mutmaßliche Einwilligung des Werbenden im Sinne des § 7 UWG vorliegt.
Im Rahmen der jüngsten Trilogverhandlungen haben der Ministerrat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Verordnung zu Unionszwangslizenzen für das Krisenmanagement erzielt.
Auch nach der UWG-Reform bleibt der sogenannte fliegende Gerichtsstand bei Verstößen im Online-Bereich grundsätzlich weiterhin zulässig. Eine Ausnahme besteht lediglich dann, wenn die Gefahr eines missbräuchlichen, massenhaften Vorgehens gegeben ist.
Gesetzliche Anforderungen zu Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft stellen Unternehmen vor Umsetzungsschwierigkeiten, aber auch diese bilden keine Ausnahme vom Kartellverbot.
Das Gericht der Europäischen Union befasste sich unlängst (EuG, Urteil vom 22.01.2025, Az. T-517/23) mit einem Verfahren zur teilweisen Verfallsfeststellung einer Unionsbildmarke.
Haften Geschäftsführer für Kartellbußen, die dem Unternehmen auferlegt werden? Diese Frage muss nun der EUGH beantworten.
Der BGH hat bestätigt, dass Datenschutzverstöße nicht nur durch die betroffenen Personen selbst, sondern auch durch Wettbewerber und Verbraucherverbände verfolgt werden können.
Mit dem zum 01.04.2025 neu eingeführten § 273a ZPO besteht ein erweiterter Schutz für Inhaber von Geschäftsgeheimnissen.
Automatische E-Mail-Antworten können eine lauterkeitsrechtliche Abmahnung rechtfertigen.
Der österreichische Oberste Gerichtshof äußerte sich in einem Beschluss zum Geschäftsgeheimnisschutz gegenüber ehemaligen Mitarbeitern. Demnach müsse der Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses dieses vor einem ehemaligen Mitarbeiter angemessen schützen.
Ein Wirtschaftsdienst haftet in vollem Umfang für falsche Informationen über Unternehmen, die durch KI generiert werden, wenn bewusst ein fehleranfälliges System eingesetzt und die inhaltliche Verantwortung übernommen wird.
Die Klärung der Frage, ob urheberrechtlich geschützte Werke für KI-Trainingszwecke verwendet werden dürfen, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nun hat das LG Hamburg ein erstes Urteil zur Nutzung von Bildern durch einen KI-Anbieter gefällt.