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Im Fokus: Die Themen des VDMA Österreich
Die US-Grenzbehörde plant umfassende Änderungen am ESTA-Antrag, die Dienstreisen in die USA künftig deutlich aufwendiger machen könnten. Neue Anforderungen wie verpflichtende Social-Media-Angaben und erweiterte Datenerhebungen stehen dabei im Fokus.
Das für den 8. Dezember geplante Trilog-Treffen zur eDeclaration wurde verschoben. Der VDMA setzt sich dafür ein, dass die Verhandlungen über den endgültigen Wortlaut so bald wie möglich abgeschlossen werden.
Das BMF nimmt eine Anpassung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2026 vor.
Maschinen sind in Norwegen sehr gefragt und es überrascht daher nicht, dass Deutschland der wichtigste Maschinenimporteur ist. Doch welche Meldungen sind erforderlich, bevor Mitarbeitende nach Norwegen reisen können?
In der VDMA-Umfrage „Meldepflichten in Europa“ berichten VDMA-Mitglieder von ihren Erfahrungen und Herausforderungen mit Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa.
Die Schweiz gilt als attraktiver Arbeitsort, doch die Melde- und Bewilligungsverfahren für Arbeitseinsätze sind komplex und von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Zahlreiche Kontrollen werden durchgeführt.
Die EU-Institutionen haben die sogenannten Trilog-Verhandlungen aufgenommen, um eine Einigung über die eDeclaration zu erzielen. Der VDMA hofft, dass diese Verhandlungen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen sein werden.
Langfristige Montageprojekte im Vereinigten Königreich lassen sich nur mit dem Fachkräftevisum umsetzen. Durch die jüngsten Verschärfungen bei Gehalts- und Qualifikationsanforderungen sind viele technische Berufe ausgeschlossen.
Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben dem Verhandlungsmandat zur eDeclaration zugestimmt. Der VDMA setzt darauf, dass die Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen nun zeitnah beginnen können.
Die EU und das Vereinigte Königreich haben beschlossen, einen Dialog über die Einreise und den Aufenthalt von Personen zu Geschäftszwecken aufzunehmen. Der VDMA hofft, dass dies Arbeitseinsätze in das Vereinigte Königreich erleichtert.
Arbeitseinsätze im Ausland erfordern eine systematische und sorgfältige Planung. Mit diesen Informationen können die arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Herausforderungen gemeistert werden.
Der VDMA hat sich mit den EU-Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und dem EU-Parlament getroffen, um sich für die eDeclaration einzusetzen. Wenn diese angenommen wird, wäre dies ein erster wichtiger Schritt hin zum Bürokratieabbau.
Meldeverfahren, 90-Tage-Regelung und Lohn-Berechnung: VDMA-Infoblatt gibt praktische Tipps für die optimale Planung von Arbeitseinsätzen in der Schweiz.
Die „Electronic Travel Authorization“ (ETA) für das Vereinigte Königreich wurde seit April 2025 auf zahlreiche europäische Länder erweitert.
Die Umsetzung der Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa stellt viele VDMA-Mitgliedsunternehmen vor eine große Herausforderung.
Die EU-Kommission hat den Startschuss für ein EU-weit einheitliches digitales Meldeportal zur Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gegeben. Der VDMA begrüßt diesen ersten Schritt zum Bürokratieabbau ausdrücklich.
Im BMF-Schreiben vom 12.12.2023 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungs- abkommen sind die Erläuterungen und Beispiele zur Bestimmung der Ansässigkeit erweitert worden.
Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen und Lohnsteuerfreiheit bei Auslandsaufenthalt.
Kurzzeitige Arbeitseinsätze im VK sind basierend auf einem Kauf- oder Leasingvertrags ohne Visum möglich. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Der VDMA setzt sich für weniger Bürokratie bei Arbeitseinsätzen in Europa ein. Ein Überblick der Zahlen und Fakten zeigt, dass es bis zum reibungslosen Binnenmarkt noch ein weiter Weg ist.
Überblick - Veranstaltungen zum Thema Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa
Kurzfristige Geschäftsreisen sind ohne Visum möglich, für Monteur- und Serviceeinsätze hingegen besteht eine Visumspflicht.
ICUnet und Inhouse Mobility bieten vergünstigte Konditionen bei Meldungen von Arbeitseinsätzen – exklusiv für VDMA-Mitglieder
In diesem Seminar bekommen einen kompakten Überblick über die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten bei Arbeitseinsätzen im Ausland.
In diesem Seminar lernen steuerrechtliche Probleme bei internationalen Einsätzen von Arbeitnehmern kennen und bekommen passende Lösungsmöglichkeiten an die Hand.
Die rechtlichen Rahmenbedingen sind komplex und müssen sorgfältig geprüft werden.
Ein vorübergehender Wechsel des Beschäftigungsortes aufgrund der aktuellen Pandemie kann Auswirkungen auf das bisher festgelegte Sozialversicherungsrecht haben
Das Protokoll zum Freihandelsabkommen enthält Regelungen (Sozial Security Coordination – SSC), die die grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern gewährleisten.
Das mobile Arbeiten im Home-Office gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Trend zum Home-Office wird auch nach der Pandemie anhalten. Home-Office Tätigkeiten im Ausland können sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerlich unerwünschte Auswirkungen haben.
Bei Arbeitseinsätzen innerhalb von Europa rücken die drei Themen „Meldepflichten“, „Sozialrecht: A1-Bescheinigung“ und „Arbeitsrecht: Entsenderichtlinie“ zunehmend in den Fokus.
Die angeordnete Tätigkeit im Home-Office und Grenzschließungen können sich für Grenzpendler steuerlich nachteilig auswirken.
Der VDMA-Praxisleitfaden "Reiserisikomanagement für Arbeitseinsätze im Ausland" weist den Weg zur Einführung der passenden Strukturen und Prozessen im Unternehmen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in mehreren Urteilen mit dem seit 2014 neu gefassten steuerlichen Reisekostenrecht auseinandergesetzt.
Hier sind Informationen zu finden, wie die A1-Bescheinigung in Österreich beantragt wird.
Seit 1. Januar 2019 gibt es eine Neuregelung für die Besteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Wenn europäische Unternehmen Mitarbeiter zu Arbeitseinsätzen ins EU-Ausland entsenden, stehen sie vor einem Flickenteppich nationaler Vorschriften.
Nach § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG ist ein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur gesetzlichen oder berufsständischen Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) nur möglich, wenn diese Aufwendungen nicht in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.
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